Allgemeine Transkriptionsregeln
- Es wird wörtlich transkribiert, also nicht zusammenfassend
- Mundartliche Ausdrücke werden nicht geschrieben, sondern an die Schriftsprache angepasst (aus „ham ma“ wird „haben wir“)
- Unverständliche Wörter oder Passagen werden mit 3 Punkten gekennzeichnet
- Auf nicht eindeutig verstandene Textteile bzw. bei Unklarheit über die Identität der Sprechenden folgt ein Fragezeichen in Klammer
- Bei längeren unverständlichen Textteilen wird die entsprechende Audiominute angegeben
- Unterbrochene oder nicht vollendete Sätze werden mit einem Gedankenstrich (–) gekennzeichnet
- Ausdruckspartikel wie „äh“ werden nicht transkribiert, Laute („seufzt laut“) werden nur festgehalten, wenn sie den Inhalt maßgeblich beeinflussen